Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Opfer- und Präventionshilfe (VwV Opfer- und Präventionshilfe)
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- UrheberBund
Diese Verwaltungsvorschrift regelt, wie und unter welchen Bedingungen finanzielle Unterstützung für die Opferhilfe und die Präventionsarbeit in Sachsen gewährt wird. Sie legt fest, wer Zuwendungen bekommen kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.