Arbeit Inklusiv
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum20.12.2021
- UrheberBaden Wuerttemberg
- FundstelleBekanntmachung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2021.
Baden-Württemberg fördert die Einstellung von schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse von 30 % bis 70 % auf die Bruttogehälter erhalten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.