Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen
- ArtFörderprogramm
- BrancheGesundheit
- Datum20.12.2023
- UrheberBayern
- FundstelleBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 14. März 2018, Allgemeines Ministerialblatt Nr. 4 vom 29. März 2018, S. 272; zuletzt geändert
Der Freistaat Bayern bietet einen Zuschuss für integrative Kindertageseinrichtungen, wenn deren Betriebskosten höher sind als die staatlichen Förderungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent des Defizits, maximal jedoch 10.000 Euro pro Jahr.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.