Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum27.04.2020
- UrheberMecklenburg Vorpommern
- FundstelleRichtlinie des Finanzministeriums vom 3. Mai 2012, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 23 vom 21. Mai 2012, S. 421; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Finanzministerium
Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet Bürgschaften an, um Kredite abzusichern. Diese Bürgschaften können bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags betragen und sind für Unternehmen gedacht, die Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren wollen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.