Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
- ArtFörderprogramm
- BrancheImmobilien
- Datum30.03.2010
- LeistungsortBayern
- FundstelleBekanntmachung vom 5. März 2003, Allgemeines Ministerialblatt Nr. 3 vom 21. März 2003, S. 74; zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 3. Februar 2010, Allgemeines Ministerialblat
Der Freistaat Bayern bietet Staatsbürgschaften an, um den Wohnungsbau zu fördern. Dies bedeutet, dass Darlehen, die für Wohnraum genutzt werden, eine Bürgschaft erhalten können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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