Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum16.10.2020
- UrheberBund
- FundstelleHinweise zur Bundesförderung nach dem Deutsch-Polnischen Vertrag vom 17. Juni 1991 durch die Beauftragte / den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Stand 1
Es gibt eine Förderung von bis zu 20.000 Euro für Kunst- und Kulturprojekte mit deutsch-polnischem Thema in Deutschland. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützt Projekte, die die polnische Kultur und Sprache in Deutschland fördern.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.