De-minimis-Beihilfen
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum15.12.2023
- UrheberBund
- FundstelleVerordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023, Amtsblatt der Europäischen Union vom 15. Dezember 2023.
Die De-minimis-Regel erlaubt kleinen staatlichen Beihilfen an Unternehmen, ohne dass es den Wettbewerb innerhalb der EU beeinflusst. Die Beihilfen dürfen nicht höher als 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren sein.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.