De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor
- ArtFörderprogramm
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum05.10.2023
- LeistungsortBund
- FundstelleVerordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission vom 27. Juni 2014, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 190 vom 28. Juni 2014, S. 45; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2023/
Es geht um staatliche Beihilfen für Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor. Die De-minimis-Regel erlaubt es, Fördermittel bis zu bestimmten Höhen zu gewähren, ohne dass diese als wettbewerbsverzerrend gelten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Förderung der Tierzucht
- Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte
- Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
- Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz)
- Zuwendungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri- NRW -RL)