Denkmalförderrichtlinie
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum21.11.2022
- UrheberHessen
- FundstelleRichtlinie des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 19. August 2017, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 36 vom 4. September 2017, S. 850; verlängert durch Bek
Das Land Hessen unterstützt Eigentümer von Kulturdenkmälern bei der Erhaltung ihrer Gebäude. Man kann sich um einen Zuschuss bewerben, um notwendige Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen zu finanzieren.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.