Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)
- ArtFörderprogramm
- BrancheImmobilien
- UrheberNRW
Für den Erhalt eines Baudenkmals in Nordrhein-Westfalen können Sie Geld erhalten. Das Land übernimmt die Hälfte der Kosten für Maßnahmen, die zur Erhaltung und Sicherung des Denkmals notwendig sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.