Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen (Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt)
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum18.12.2023
- UrheberSachsen Anhalt
- FundstelleRichtlinie der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur vom 11. August 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 45 vom 18. Dezember 2023, S. 511.
Das Land Sachsen-Anhalt gibt Geld, um Kulturdenkmale wie historische Gebäude und Denkmäler zu erhalten und zu pflegen. Dies umfasst auch Maßnahmen, die den Schutz und die Nutzung dieser Denkmäler fördern.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.