Erhaltung von Kulturdenkmalen
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum02.01.2023
- UrheberSchleswig Holstein
- FundstelleBekanntmachung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 11. November 2022, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 1 vom 2. Janua
Das Land Schleswig-Holstein fördert die Erhaltung von Kulturdenkmalen. Eigentümer oder Besitzer können Zuschüsse für Sicherungs-, Erhaltungs- und Restaurierungsmaßnahmen bekommen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.