Förderrichtlinie Ernteversicherungen
- ArtFörderprogramm
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum20.03.2023
- UrheberThueringen
- FundstelleRichtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 28. Februar 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 12 vom 20. März 2023, S. 553
Der Freistaat Thüringen hilft landwirtschaftlichen Unternehmen, die ihre Ernte gegen Wetterrisiken absichern möchten. Versicherungskosten für Schäden durch Sturm, Frost, Regen, Überschwemmungen, Dürre und Hagel werden teilweise übernommen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.