Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen
- ArtFörderprogramm
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum01.02.2023
- UrheberBayern
- FundstelleGrundsätze des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 20. Januar 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 54 vom 1. Februar 2023.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Gründung und den Betrieb von Energieagenturen durch kommunale Gebietskörperschaften. Die Förderung deckt Personal- und Sachkosten in den ersten fünf Jahren und wird als Zuschuss gewährt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.