Compliance & Regulatory Monitor

Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen

Der Freistaat Bayern unterstützt die Gründung und den Betrieb von Energieagenturen durch kommunale Gebietskörperschaften. Die Förderung deckt Personal- und Sachkosten in den ersten fünf Jahren und wird als Zuschuss gewährt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Förderprogramme durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle