Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie ? FSJ-FöR)
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum19.07.2023
- UrheberBayern
- FundstelleBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 29. Juni 2020, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 421 vom 22. Juli 2020; geändert durch Bekannt
Der Freistaat Bayern fördert das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Träger, die junge Erwachsene im FSJ begleiten, können finanzielle Unterstützung für die pädagogische Begleitung und organisatorische Ausgaben erhalten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.