Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen
- ArtFörderprogramm
- BrancheGesundheit
- Datum05.06.2023
- UrheberThueringen
- FundstelleRichtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 15. September 2021, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 45 vom 8. November 2021, S. 1809, zu
Der Freistaat Thüringen fördert Beratungsstellen, die Menschen mit (drohenden) Behinderungen unterstützen. Sie können Zuschüsse für Personal- und Sachkosten erhalten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.