Compliance & Regulatory Monitor

Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen

Der Freistaat Thüringen fördert Beratungsstellen, die Menschen mit (drohenden) Behinderungen unterstützen. Sie können Zuschüsse für Personal- und Sachkosten erhalten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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