Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum13.12.2023
- UrheberBayern
- FundstelleRichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 21. Dezember 2020, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 25 vom 13. Januar 2021; geändert durch Bekann
Der Freistaat Bayern unterstützt Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Diese Gruppen können bis zu 400 Euro pro Jahr als Zuschuss erhalten, um sich aufzubauen oder zu bestehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.