Förderung sozialer Beratungsstellen
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum30.04.2021
- UrheberRheinland Pfalz
- FundstelleVerwaltungsvorschrift vom 30. März 2010, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 8 vom 9. Juli 2010, S. 100; zuletzt verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Min
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt soziale Beratungsstellen bei ihren Personalkosten. Diese Stellen bekommen Geld, wenn sie integrative Erziehungs-, Familien- oder Suchtberatungen anbieten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.