Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum19.07.2010
- UrheberMecklenburg Vorpommern
- FundstelleRichtlinie vom 5. Juli 2010, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 27 vom 5. Juli 2010, S. 382; berichtigt durch Bekanntmachung vom 5. Juli 2010, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpo
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung. Diese Unterstützung wird als Zuschuss vergeben, der bis zu 80 Prozent der Kosten abdecken kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.