Förderung von Schulsozialarbeit
- ArtFörderprogramm
- BrancheGesundheit
- Datum13.07.2023
- UrheberSachsen
- FundstelleRichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sächsisches Amtsblatt Nr. 13 vom 26. März 2020, S. 322; geändert durch Richtlinie de
Der Freistaat Sachsen fördert die Schulsozialarbeit an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, und die Höhe kann bis zu 100 Prozent der Kosten betragen, je nach Schule und Mitarbeiteranzahl.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.