Freiwillige Rückkehr (Reisebeihilfe)
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum15.11.2021
- UrheberSchleswig Holstein
- FundstelleBekanntmachung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 4. April 2019, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 17 vom 23. April 2019, S. 454; zuletzt geändert
Das Land Schleswig-Holstein bietet finanzielle Unterstützung für Ausländer, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren möchten. Die Förderung umfasst Kosten für Verpflegung, medizinische Versorgung und Transport sowie für die Beschaffung eines Reisepasses.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.