Gründungszuschuss
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- LeistungsortBund
- FundstelleInformationen der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1/2022; Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (§§ 93 f. SGB III)
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit für arbeitslose Menschen, die sich selbstständig machen wollen. Die Unterstützung besteht aus einem Zuschuss für die ersten Monate und einem weiteren Zuschlag für Sozialversicherungen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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