Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte
- ArtFörderprogramm
- BrancheGesundheit
- Datum15.05.2018
- LeistungsortNordrhein-Westfalen
- FundstelleRunderlass vom 16. November 2016, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 31 vom 6. Dezember 2016, S. 768; geändert durch Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesu
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Ärzte, die in Gemeinden arbeiten, wo die hausärztliche Versorgung gefährdet ist. Es werden Zuschüsse für die Gründung von Praxen, Einstellungen von Ärzten, Lehrpraxen und Qualifikationen von Praxismitarbeitern angeboten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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