Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen)
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum01.07.2017
- UrheberBund
- FundstelleRichtlinien für die Übernahme von Exportkreditgarantien vom 4. Juni 2014; Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 10. Juli 2014, Bundesanzeiger
Die Exportkreditgarantien, auch Hermesdeckungen genannt, helfen deutschen Unternehmen, ihre Exportgeschäfte abzusichern. Sie schützen vor finanziellen Verlusten, die durch politische oder wirtschaftliche Risiken im Ausland entstehen können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.