Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG)
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum29.06.2023
- UrheberSachsen
- FundstelleVerwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus vom 8. August 2013, Sächsisches Amtsblatt Nr. 36 vom 5. September 2013, S. 894; zule
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Verbesserung von kulturellen Einrichtungen. Dabei geht es um Veränderungen in der Organisation oder im Personal sowie um Investitionen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.