Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum21.02.2020
- LeistungsortNordrhein-Westfalen
- FundstelleRunderlass des Ministeriums für Verkehr vom 20. Januar 2020, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 5 vom 21. Februar 2020, S. 114.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Gemeinden und bestimmte Unternehmen finanziell bei Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur, wie etwa Straßenbau und Verkehrslenkung. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und kann bis zu 80 Prozent der Kosten abdecken.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände ? FRV)
- Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster
- Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)
- Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- ERP -Förderkredit für KMU ohne Haftungsfreistellung