Landes-Technologieförderung ? G ? Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum20.07.2023
- UrheberSachsen
- FundstelleRichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27. Juni 2017, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 13. Juli 2017, S. 964; zuletzt geändert durch B
Der Freistaat Sachsen unterstützt gemeinnützige Forschungseinrichtungen bei Investitionen in ihre Forschung und Entwicklung. Diese Unterstützung kommt in Form eines Zuschusses, der bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.