Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
- ArtFörderprogramm
- BrancheFinanzen
- Datum12.02.2024
- UrheberThueringen
- FundstelleRichtlinie des Thüringer Finanzministeriums vom 4. Januar 2024, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 7 vom 12. Februar 2024, S. 248.
Der Freistaat Thüringen bietet Bürgschaften für Kredite an. Das hilft Unternehmen und Freiberuflern, die finanzielle Unterstützung benötigen, aber nicht genug Sicherheiten bieten können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.