Landesbürgschaftsprogramm
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum30.06.1995
- UrheberRheinland Pfalz
- FundstelleMinisterialblatt Rheinland-Pfalz 1991, S. 484, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 30. Juni 1995; Informationen der Investitions- und Str
Das Landesbürgschaftsprogramm in Rheinland-Pfalz hilft Unternehmen und Gründer:innen dabei, Kredite zu erhalten, wenn sie nicht genug Sicherheiten haben. Das Land übernimmt dafür Bürgschaften, die bis zu 80 % des Kreditbetrags abdecken können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.