Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum21.12.2020
- LeistungsortMecklenburg-Vorpommern
- FundstelleRichtlinie des Justizministeriums vom 20. August 2015, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 34 vom 31. August 2015, S. 518; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Justizmini
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte, die das Kulturgut von Vertriebenen und Flüchtlingen bewahren und daraus wissenschaftliche Forschung betreiben. Es gibt Zuschüsse für Veranstaltungen, Ausstellungen und die Pflege von Kulturgut.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände ? FRV)
- Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA -Cluster
- Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)
- Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- ERP -Förderkredit für KMU ohne Haftungsfreistellung