Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum21.12.2020
- UrheberMecklenburg Vorpommern
- FundstelleRichtlinie des Justizministeriums vom 20. August 2015, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 34 vom 31. August 2015, S. 518; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Justizmini
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte, die das Kulturgut von Vertriebenen und Flüchtlingen bewahren und daraus wissenschaftliche Forschung betreiben. Es gibt Zuschüsse für Veranstaltungen, Ausstellungen und die Pflege von Kulturgut.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.