Mittelstandsförderung ? B.I.2 ? Kurzberatung
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum21.12.2023
- UrheberSachsen
- FundstelleRichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 23. März 2020, Sächsisches Amtsblatt Nr. 15 vom 9. April 2020, S. 398; zuletzt geändert durch R
Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei kurzen Beratungen. Die Beratungskosten können bis zu 50 Prozent gefördert werden, maximal 250 Euro pro Beratungstag.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.