Compliance & Regulatory Monitor

Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Das Land Schleswig-Holstein fördert Projekte, die die Pflege und Betreuung von Menschen verbessern. Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Vereine können Unterstützung bekommen, um Pflegebedürftigkeit zu verringern und die Pflegequalität zu sichern.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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