Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)
- ArtFörderprogramm
- BrancheGesundheit
- Datum04.04.2022
- UrheberSchleswig Holstein
- FundstelleBekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren vom 21. Februar 2022, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 14 vom 4. April 2022, S. 271.
Das Land Schleswig-Holstein fördert Projekte, die die Pflege und Betreuung von Menschen verbessern. Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Vereine können Unterstützung bekommen, um Pflegebedürftigkeit zu verringern und die Pflegequalität zu sichern.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.