Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum04.12.2023
- UrheberNRW
- FundstelleRunderlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. Mai 2018, Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 13 vom 29. Mai 2018, S. 302; zuletzt geä
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt private Hilfsorganisationen, die bei Katastrophen helfen. Diese Organisationen können Zuschüsse für bestimmte Ausgaben beantragen, die im Einsatz oder bei Ausbildungen entstehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.