Compliance & Regulatory Monitor

Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus des Landes Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement)

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit Geld aus dem Europäischen Sozialfonds Plus die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements. Ziel ist es, einen sozialen Raum zu schaffen, in dem Menschen mit Beeinträchtigungen besser teilnehmen können.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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