Rückbau von Wohngebäuden
- ArtFörderprogramm
- BrancheImmobilien
- Datum20.07.2023
- LeistungsortSachsen
- FundstelleRichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 25. Juni 2013, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 11. Juli 2013, S. 672; Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministerium
Der Freistaat Sachsen gibt finanzielle Unterstützung für den Rückbau von nicht mehr benötigten Wohngebäuden. Dazu zählt auch der Abbruch, die Entsorgung und die Begrünung des Grundstücks nach dem Rückbau.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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