Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum05.06.2023
- UrheberThueringen
- FundstelleRichtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 15. September 2021, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 45 vom 8. November 2021, S. 1809, ge
Der Freistaat Thüringen unterstützt Vereine und Verbände, die Menschen mit (drohenden) Behinderungen betreuen, mit finanziellen Zuschüssen für soziale Maßnahmen. Die Förderung umfasst bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die nicht für Investitionen genutzt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.