Psychosoziale Prozessbegleitung
- ArtFörderprogramm
- BrancheGesundheit
- Datum20.10.2021
- UrheberNiedersachsen
- FundstelleRichtlinie des Justizministeriums vom 7. Oktober 2021, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 42 vom 20. Oktober 2021, S. 1608.
Das Land Niedersachsen unterstützt Einrichtungen, die Opfer von Straftaten psychosozial begleiten. Die Förderung deckt bis zu 80 Prozent der Personalkosten für Fachkräfte, die diese Unterstützung leisten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.