Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen (Richtlinie Verbandsförderung)
- ArtFörderprogramm
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum08.01.2024
- LeistungsortSachsen-Anhalt
- FundstelleRichtlinie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vom 12. Juni 2018, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 21 vom 25. Juni 2018, S. 282; geändert durch
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Trägervereine von Naturparks und anerkannte Naturschutzvereinigungen. Die Förderung hilft bei Kosten für Personal und Materialien, um ihre wichtigen Aufgaben im Naturschutz zu erfüllen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie)
- Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz ? FRL KrW/2026
- Förderung im Rahmen des GRW -Sonderprogramms ?Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen?
- Internationale Wattenmeerforschung: Komplexe Belastungen des Wattenmeeres verstehen und Handlungsoptionen entwickeln
- Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ? Förderung zur Dekarbonisierung der Industrie