Opfer- und Präventionshilfe
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum10.01.2002
- UrheberSachsen
- FundstelleVerwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 14. Dezember 2001, Sächsisches Amtsblatt Nr. 2 vom 10. Januar 2002, S. 40.
Der Freistaat Sachsen unterstützt sozialpädagogische Angebote in der Straffälligen- und Opferhilfe. Das bedeutet, dass Vereine Zuschüsse für Projekte erhalten können, die Gefangene, Haftentlassene und Opfer unterstützen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.