Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)
- ArtFörderprogramm
- BrancheAllgemein
- Datum04.12.2023
- LeistungsortNordrhein-Westfalen
- FundstelleRunderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2019, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfa
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Bewältigung von Schäden im Wald durch extreme Wetterereignisse. Gefördert werden Maßnahmen wie Aufräumarbeiten, Waldschutz ohne Pestizide, Wiederbewaldung und der Bau von Löschwasserstellen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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