Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 3

Dieser Paragraph im Handelsgesetzbuch (HGB) regelt, dass die speziellen Vorschriften für Kaufleute nicht für die Land- und Forstwirtschaft gelten. Wenn ein landwirtschaftliches Unternehmen jedoch in einer kaufmännischen Weise betrieben wird, gibt es besondere Regeln für die Firma nach der Eintragung ins Handelsregister.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →