HGB § 297 – Inhalt
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHGB
- Zitierweise§ 297 HGB
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
(1) Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden.
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