HGB § 341r – Begriffsbestimmungen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchEnergie & Umwelt
- ZitierweiseHGB § 341r Energie & Umwelt
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Dieser Paragraph des HGB definiert einige Begriffe im Zusammenhang mit der mineralgewinnenden Industrie und dem Holzeinschlag in Primärwäldern. Es werden auch verschiedene Arten von Zahlungen erklärt, die in diesen Bereichen anfallen können.
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