StVG § 47 – Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchStVG
- Zitierweise§ 47 StVG
- Stand05.03.2003
- FundstelleRGBl 1909, 437
Das Bundesministerium für Verkehr wird ermächtigt, Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen 1.darüber,a)welche im Einzelnen zu bestimmenden Fahrzeugdaten (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr.
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