Compliance & Regulatory Monitor

StVG § 30c – Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften

Das Bundesministerium für Verkehr wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über 1.den Inhalt der Eintragungen einschließlich der Personendaten nach § 28 Abs. 3,2.Verkürzungen der Tilgungsfristen nach § 29 Abs.

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