Compliance & Regulatory Monitor

StVG § 63 – Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften

Das Bundesministerium für Verkehr wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen 1.über die Übermittlung der Daten durch den Hersteller von Führerscheinen an das Kraftfahrt-Bundesamt und die dortige Speicherung nach § 48 Abs. 3 Satz 4,2.darüber, welche Daten nach § 50 Abs.

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