ZPO § 183 – Zustellung im Ausland
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchZPO
- Zitierweise§ 183 ZPO
- Stand05.12.2005
- FundstelleBGBl 1950, 455, 533
(1) Für die Durchführung 1.der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (ABl.
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