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ZPO § 575 – Frist, Form und Begründung der Rechtsbeschwerde

(1) Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten: 1.die Bezeichnung der Entscheidung, gegen die die Rechtsbeschwerde gerichtet wird und 2.die Erklärung, dass gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde eingelegt werde.

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