ZPO § 614 – Rechtsmittel gegen Urteile des Commercial Courts
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchZPO
- Zitierweise§ 614 ZPO
- Stand05.12.2005
- FundstelleBGBl 1950, 455, 533
Gegen Urteile des Commercial Courts findet die Revision statt. Die Revision gegen Urteile im ersten Rechtszug bedarf keiner Zulassung.
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