AO § 10 – Geschäftsleitung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAO
- Zitierweise§ 10 AO
- Stand23.01.2025
- FundstelleBGBl I 1976, 613 (1977 I 269)
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.
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